E-Rechnung im B2B: Was gilt weiterhin in 2026?

E-Rechnung im B2B: Was gilt weiterhin in 2026?

Seit 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen — auch im Jahr 2026.

Empfangspflicht: Unternehmen müssen seit 01.01.2025 den Empfang einer E-Rechnung ermöglichen (ein E-Mail-Postfach reicht als Mindestlösung).

Übergang 2025–2026: Im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 dürfen Rechnungsaussteller (unter Bedingungen) statt E-Rechnung weiterhin „sonstige Rechnungen“ nutzen; Papierrechnung ist möglich, PDF/sonstige elektronische Formate wie bisher nur mit Zustimmung des Empfängers.

Was bedeutet das für Betriebe/Selbständige?

  • 2026 ist spätestens das Jahr, in dem du E-Rechnungen sicher empfangen, ablegen und verarbeiten können musst.
  • Wer 2026 noch “nur PDF” macht, sollte intern klären, wann auf strukturierte Formate umgestellt wird, damit es nicht unter Zeitdruck passiert.
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