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Sofortmeldepflicht 2026
Ab 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine neue Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber. Sie ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Was bedeutet die Sofortmeldepflicht? Unternehmen müssen jede neue Beschäftigung unverzüglich elektronisch melden – spätestens am ersten Arbeitstag der Mitarbeitenden. Dazu gehören nicht nur Name und Steuer-ID, sondern auch Arbeitszeit, Entgelt und
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Ab 2026: 7 % Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie (wichtig für Betriebe)
Zum 01.01.2026 sinkt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für Speisen von 19 % auf 7 %. Getränke bleiben weiterhin bei 19%. Gilt für Speisen in Restaurants und Verpflegung — BMF nennt u. a. auch Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelhandel, Catering sowie Kita-/Schul-/Krankenhausverpflegung als Profiteure. Wichtiges Detail: Reduzierter Satz gilt für Speisen, nicht für Getränke. Was bedeutet
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E-Rechnung im B2B: Was gilt weiterhin in 2026?
Seit 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen — auch im Jahr 2026. Empfangspflicht: Unternehmen müssen seit 01.01.2025 den Empfang einer E-Rechnung ermöglichen (ein E-Mail-Postfach reicht als Mindestlösung). Übergang 2025–2026: Im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 dürfen Rechnungsaussteller (unter Bedingungen) statt E-Rechnung weiterhin „sonstige Rechnungen“ nutzen; Papierrechnung ist möglich,
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Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Ab dem 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung die Einführung der sogenannten Aktivrente beschlossen. Sie richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten möchten. Diese Personen können künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Die Aktivrente ist Teil einer Rentenreform. Sie gilt für Menschen, die die
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Mindestlohn steigt in Deutschland ab 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde
Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung wurde vom Bundeskabinett beschlossen und sieht vor, dass ab 1. Januar 2026 ein Mindeststundenlohn von 13,90 € (vorher: 12,82 €) gilt. Branchenspezifische Mindestlöhne ab 1. Januar 2026: Was bedeutet das für Arbeitgeber?





