Zum 01.01.2026 sinkt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für Speisen von 19 % auf 7 %. Getränke bleiben weiterhin bei 19%.
Gilt für Speisen in Restaurants und Verpflegung — BMF nennt u. a. auch Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelhandel, Catering sowie Kita-/Schul-/Krankenhausverpflegung als Profiteure.
Wichtiges Detail: Reduzierter Satz gilt für Speisen, nicht für Getränke.
Was bedeutet das für Betreiber/Arbeitgeber?
- Kassen und Preisschilder müssen zum Jahreswechsel sauber zwischen Speisen vs. Getränke unterscheiden.

