Ab 2026: 7 % Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie (wichtig für Betriebe)

Ab 2026: 7 % Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie (wichtig für Betriebe)

Zum 01.01.2026 sinkt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für Speisen von 19 % auf 7 %. Getränke bleiben weiterhin bei 19%.

Gilt für Speisen in Restaurants und Verpflegung — BMF nennt u. a. auch Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelhandel, Catering sowie Kita-/Schul-/Krankenhausverpflegung als Profiteure.

Wichtiges Detail: Reduzierter Satz gilt für Speisen, nicht für Getränke.

Was bedeutet das für Betreiber/Arbeitgeber?

  • Kassen und Preisschilder müssen zum Jahreswechsel sauber zwischen Speisen vs. Getränke unterscheiden.

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