Seit 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen — auch im Jahr 2026.
Empfangspflicht: Unternehmen müssen seit 01.01.2025 den Empfang einer E-Rechnung ermöglichen (ein E-Mail-Postfach reicht als Mindestlösung).
Übergang 2025–2026: Im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 dürfen Rechnungsaussteller (unter Bedingungen) statt E-Rechnung weiterhin „sonstige Rechnungen“ nutzen; Papierrechnung ist möglich, PDF/sonstige elektronische Formate wie bisher nur mit Zustimmung des Empfängers.
Was bedeutet das für Betriebe/Selbständige?
- 2026 ist spätestens das Jahr, in dem du E-Rechnungen sicher empfangen, ablegen und verarbeiten können musst.
- Wer 2026 noch “nur PDF” macht, sollte intern klären, wann auf strukturierte Formate umgestellt wird, damit es nicht unter Zeitdruck passiert.

