Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung wurde vom Bundeskabinett beschlossen und sieht vor, dass ab 1. Januar 2026 ein Mindeststundenlohn von 13,90 € (vorher: 12,82 €) gilt.
Branchenspezifische Mindestlöhne ab 1. Januar 2026:
- Baubranche (ohne Tarif): 13,90 € pro Stunde
- Gebäudereinigung: 14,50 € pro Stunde (West) / 14,10 € pro Stunde (Ost)
- Friseure: 13,90 € pro Stunde
- Friseurmeister in Leitungsfunktion: 18,20 € pro Stunde
- Gastronomie / Restaurants: 13,90 € pro Stunde
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
- Die Lohnabrechnungen müssen im System auf den neuen Mindestlohn von 13,90 € angepasst werden.
- Für Minijob-Arbeitnehmer erhöhen sich die zulässigen Verdienstgrenzen auf 603 Euro im Monat.
- Bei Verstößen gegen den Mindestlohn drohen Bußgelder und Pflicht zur Nachzahlung.

