Mindestlohn steigt in Deutschland ab 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde

Mindestlohn steigt in Deutschland ab 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde

Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung wurde vom Bundeskabinett beschlossen und sieht vor, dass ab 1. Januar 2026 ein Mindeststundenlohn von 13,90 € (vorher: 12,82 €) gilt.

Branchenspezifische Mindestlöhne ab 1. Januar 2026:

  • Baubranche (ohne Tarif): 13,90 € pro Stunde
  • Gebäudereinigung: 14,50 € pro Stunde (West) / 14,10 € pro Stunde (Ost)
  • Friseure: 13,90 € pro Stunde
  • Friseurmeister in Leitungsfunktion: 18,20 € pro Stunde
  • Gastronomie / Restaurants: 13,90 € pro Stunde

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

  • Die Lohnabrechnungen müssen im System auf den neuen Mindestlohn von 13,90 € angepasst werden.
  • Für Minijob-Arbeitnehmer erhöhen sich die zulässigen Verdienstgrenzen auf 603 Euro im Monat.
  • Bei Verstößen gegen den Mindestlohn drohen Bußgelder und Pflicht zur Nachzahlung.
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